Höhenverstellbarer Schreibtisch: worauf es beim Sitz-Steh-Tisch ankommt
Ein Sitz-Steh-Tisch hilft nur, wenn er zu deinem Körper passt und du die Höhe wirklich wechselst. Die DGUV hat dafür klare Maße veröffentlicht; die wichtigsten stehen hier mit Quelle.

Ein höhenverstellbarer Schreibtisch lässt sich so weit hoch- und herunterfahren, dass du an ihm sitzen und stehen kannst. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schreibt in ihrer Information 215-410 «Bildschirm- und Büroarbeitsplätze» (Ausgabe Juli 2019), solche Arbeitsflächen wirkten sich günstig auf den Bewegungsapparat aus, «wenn durch die Bereitschaft zur Nutzung der Höhenverstellung die Sitz-Steh-Dynamik gefördert wird». Der Tisch allein bewirkt also nichts; der Wechsel macht es.
Die Werte auf dieser Seite stammen aus dieser DGUV-Information, die für Büroarbeitsplätze geschrieben ist. Für das Homeoffice ist sie ein guter Maßstab, aber keine Vorschrift für dein Arbeitszimmer.
Die richtige Arbeitshöhe
Die Grundregel der DGUV: Die Arbeitshöhe soll im Sitzen wie im Stehen «bei locker herabhängenden Oberarmen etwa in Ellenbogenhöhe liegen». Weil Menschen verschieden groß sind, sollen Arbeitsmittel in Deutschland laut DGUV für Körperhöhen von 1510 mm bis 1910 mm geeignet sein.
Die DGUV-Tabelle «Arbeitsflächenmaße» nennt diese Höhen:
| Tischart | Sitzend | Stehend | Sitzend und stehend |
|---|---|---|---|
| fest (nicht verstellbar) | 740 ± 20 mm | 1050 ± 20 mm | – |
| vollständig höhenverstellbar, Mindestanforderung | 650–850 mm | 950–1250 mm | 650–1250 mm |
| vollständig höhenverstellbar, ergonomische Empfehlung | unter 620–850 mm | 950–1250 mm | unter 620–1250 mm |
Quelle: DGUV Information 215-410, Tabelle 10. Das sind die Maße der DGUV, keine Wiedergabe der Norm DIN EN 527-1. Deren Höhenbereiche haben wir in keiner frei zugänglichen Quelle gefunden und nennen sie deshalb nicht.
Für dich heißt das: Prüfe vor dem Kauf, ob der Verstellbereich nach unten und oben zu deiner Ellenbogenhöhe passt. Kleine Menschen brauchen vor allem einen tiefen unteren Wert, große einen hohen oberen.
Reicht ein Schreibtisch 150 × 80 cm?
Das Maß 150 × 80 cm wird bei Sitz-Steh-Tischen oft gesucht. Die DGUV nennt als ausreichend große Arbeitsfläche mindestens 1600 mm × 800 mm (Breite × Tiefe). Eine Breite von 1200 mm lässt sie nur zu für Arbeitsplätze mit einem einzigen Bildschirm, wenig Schriftgut und ohne wechselnde Tätigkeiten. Als ergonomische Empfehlung nennt sie 1800 mm Breite und 900 oder 1000 mm Tiefe.
Ein Schreibtisch 150 × 80 cm liegt damit bei der Tiefe auf dem Mindestwert und bei der Breite zwischen Ausnahme und Regel. Für einen Laptop mit einem Monitor reicht das gut; wer zwei Bildschirme, Unterlagen und Telefon nebeneinander braucht, fährt mit 160 cm oder mehr besser.
Kaufkriterien für den Sitz-Steh-Tisch
- Antrieb: Elektrisch mit einem oder zwei Motoren, per Kurbel oder mit Gasfeder. Ein elektrischer Antrieb mit Speichertasten senkt die Hürde, die Höhe wirklich oft zu wechseln.
- Standsicherheit: Laut DGUV ist ein Arbeitstisch standsicher, wenn er bei einer senkrechten Last von 750 N auf die Kante der Arbeitsfläche nicht kippt. Frag nach, ob der Hersteller das prüft, und teste das Wackeln im ausgefahrenen Zustand.
- Quetschschutz: Die DGUV nennt Zwischenräume an beweglichen Teilen sicher, wenn sie in jeder Position höchstens 4 mm oder mindestens 25 mm messen. Ein Kollisionsschutz, der beim Herunterfahren stoppt, ist bei elektrischen Tischen ein sinnvolles Extra.
- Kabel: Ein Kabelkanal unter der Platte und genug Kabellänge für die höchste Stellung verhindern, dass Stecker herausreißen.
- Prüfzeichen: Mit dem GS-Zeichen wird laut Aktion Das sichere Haus bescheinigt, dass ein Produkt den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes entspricht.
Bildschirm und Stuhl gehören dazu
Ein Tisch in der richtigen Höhe nützt wenig, wenn der Bildschirm falsch steht. Die DGUV nennt einen Sehabstand von mindestens 500 mm, und die oberste Zeile soll «keinesfalls oberhalb der horizontalen Sehachse liegen». Zum Sitzen gehört ein Büroarbeitsstuhl; ein Freischwinger als Besucherstuhl ist für Gäste gedacht, nicht für den ganzen Arbeitstag.
Wie lange du sitzen oder stehen solltest, beantworten wir nicht mit einer Minutenzahl: In der DGUV-Information haben wir dafür keinen Wert gefunden. Wechsle so oft, wie es dir guttut.
Wer das ganze Arbeitszimmer plant, findet passende Ratgeber zum Büromöbel-Set und zur Schrankwand fürs Büro. Alle Themen stehen im Bereich Büro und Arbeitszimmer.
Häufige Fragen
Wie hoch muss ein höhenverstellbarer Schreibtisch fahren?
Die DGUV nennt als Mindestanforderung für Tische zum Sitzen und Stehen 650 bis 1250 mm, als ergonomische Empfehlung unter 620 bis 1250 mm. Entscheidend ist, dass der Bereich deine Ellenbogenhöhe im Sitzen und Stehen abdeckt.
Ist ein Schreibtisch 150 × 80 cm groß genug?
Für einen Arbeitsplatz mit einem Bildschirm und wenig Papier meist ja. Die DGUV nennt als ausreichende Fläche 1600 × 800 mm und lässt 1200 mm Breite nur in diesem eingeschränkten Fall zu.
Wie oft sollte man zwischen Sitzen und Stehen wechseln?
Eine feste Minutenregel haben wir in der DGUV-Information nicht gefunden. Die DGUV betont, dass der Nutzen von der tatsächlichen Nutzung der Höhenverstellung abhängt.
Elektrisch oder mit Kurbel?
Beides funktioniert. Ein elektrischer Antrieb mit Speicherpositionen macht häufiges Wechseln bequemer; eine Kurbel ist leiser und braucht keinen Strom.
Woran erkenne ich einen stabilen Sitz-Steh-Tisch?
Daran, dass er ganz ausgefahren kaum wackelt. Die DGUV nennt als Kriterium, dass er bei 750 N Last auf die Kante nicht kippt. Das GS-Zeichen bescheinigt laut Das sichere Haus die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes, ist also kein eigener Stabilitätstest.