Büro und Arbeitszimmer: Möbel planen mit den Maßen der DGUV
Ob Homeoffice in der Zimmerecke oder Empfang in der Praxis: Wer viele Stunden am Bildschirm arbeitet, braucht Möbel, die zum Körper passen. Dieser Bereich erklärt, welche Werte es dafür gibt, woher sie stammen und welcher Ratgeber welche Frage beantwortet.
Für Büromöbel gibt es in Deutschland einen frei lesbaren Maßstab: die DGUV-Information 215-410 «Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung» (Ausgabe Juli 2019). Sie stammt von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, erarbeitet in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Alle Maße in diesem Bereich kommen aus dieser Information und werden mit ihr belegt.
Geschrieben ist sie für Büroarbeitsplätze in Betrieben. Für dein Arbeitszimmer zu Hause ist sie ein guter Maßstab, aber keine Vorschrift. Wir beschreiben keine Produkte und nennen keine Preise, sondern zeigen, woran du ein brauchbares Möbel erkennst.
Die Grundregel: Der Arbeitsplatz passt sich dem Körper an
Die DGUV formuliert eine einfache Regel: Die Arbeitshöhe soll im Sitzen wie im Stehen bei locker herabhängenden Oberarmen etwa in Ellenbogenhöhe liegen. Weil Menschen unterschiedlich groß sind, sollen Arbeitsmittel in Deutschland für Körperhöhen von 1510 mm bis 1910 mm geeignet sein. Ein fester Tisch kann das nur für einen Teil der Menschen leisten, ein verstellbarer für fast alle.
Die wichtigsten Werte der DGUV-Information auf einen Blick:
| Thema | Wert laut DGUV 215-410 | Ausführlich im Ratgeber |
|---|---|---|
| Arbeitsfläche, ausreichend groß | mindestens 1600 × 800 mm (Breite × Tiefe) | Schreibtisch, Büromöbel-Set |
| Fester Tisch, Höhe | 740 ± 20 mm sitzend, 1050 ± 20 mm stehend | Büromöbel-Set, Empfangstheke |
| Sitz-Steh-Tisch, Verstellbereich | 650–1250 mm (Mindestanforderung) | Schreibtisch |
| Büroarbeitsstuhl, Sitzhöhe | verstellbar 400–510 mm (Mindestanforderung) | Freischwinger, Büromöbel-Set |
| Büroarbeitsstuhl, Auslegung | mindestens 110 kg Körpergewicht, acht Stunden täglich | Freischwinger |
| Sehabstand zum Bildschirm | mindestens 500 mm | Schreibtisch, Empfangstheke |
Die Tischmaße sind die Werte der DGUV-eigenen Tabelle «Arbeitsflächenmaße». Sie sind keine Wiedergabe der Norm DIN EN 527-1; deren Höhenbereiche haben wir in keiner frei zugänglichen Quelle gefunden und nennen sie deshalb nicht.
Welcher Ratgeber welche Frage beantwortet
Der Schreibtisch ist das Möbel, an dem du die meiste Zeit verbringst. Der Ratgeber zum höhenverstellbaren Schreibtisch erklärt den Verstellbereich, rechnet das oft gesuchte Maß 150 × 80 cm gegen die DGUV-Fläche und nennt die Prüfpunkte für Standsicherheit und Quetschschutz. Die DGUV hält fest, dass Sitz-Steh-Tische sich günstig auf den Bewegungsapparat auswirken, wenn die Höhenverstellung auch wirklich genutzt wird.
Beim Stuhl ist die wichtigste Unterscheidung die zwischen Arbeitsstuhl und Besucherstuhl. Der Ratgeber zum Freischwinger als Besucherstuhl erklärt, warum der federnde Klassiker am Besprechungstisch gut passt, für den ganzen Arbeitstag aber nicht: Er hat meist eine feste Sitzhöhe.
Für Ordner, Bücher und Technik zeigt der Ratgeber zur Schrankwand fürs Büro, wie du Stauraum vom Inhalt her planst und wann ein Büroschrank laut DGUV als standsicher gilt.
Wer das Arbeitszimmer in einem Zug einrichten will, findet beim Büromöbel-Set eine Prüfliste für jedes Teil der Serie, auch für Sets aus dem Abverkauf. Und für Praxis, Kanzlei oder Agentur erklärt der Ratgeber zur Empfangstheke, warum ein Tresen zwei Seiten hat: hinten einen Bildschirmarbeitsplatz, vorn die Besucherseite.
Schränke und Regale: Standsicherheit zuerst
Hohe Büromöbel können kippen, vor allem wenn mehrere Schubladen gleichzeitig offen stehen. Die DGUV-Information nennt Faustregeln: Schränke mit Flügeltüren gelten im Allgemeinen als standsicher, wenn die oberste Ablage nicht höher liegt als das Vierfache der Sockeltiefe; bei Schränken mit Schiebetüren und bei Regalen liegt die Grenze beim Fünffachen. Bei Möbeln mit Auszügen muss die Standsicherheit auch gegeben sein, wenn alle gleichzeitig ausziehbaren Teile belastet sind. Über 1,80 m Ablagehöhe sollen geeignete Aufstiege bereitstehen.
Im Homeoffice kommt hinzu, dass oft Kinder im Haushalt leben. Die Aktion Das sichere Haus rät, Regale und Schränke mit Metallwinkeln an der Wand festzuschrauben. Befestige hohe Teile so, wie der Hersteller es in der Anleitung vorsieht.
Planung: Platz für Beine, Wege und Kabel
Bevor du Möbel vergleichst, zeichne den Raum mit Fenster, Heizkörper, Türschwenk und Steckdosen auf. Drei Punkte werden dabei oft vergessen:
- Beinraum: Ein Rollcontainer unter dem Tisch darf ihn nicht einengen. Die DGUV verlangt, dass die Mindestbeinraumbreite auch mit Container erhalten bleibt.
- Wege: Hinter dem Stuhl brauchst du Platz zum Zurückrollen. In Büros hängen die Breiten der Verkehrswege laut DGUV von der Zahl der Nutzer ab, Besucher und Kunden eingeschlossen.
- Kabel: Leitungen vom Tisch zur Steckdose gehören in einen Kanal und nicht quer über den Laufweg.
Was wir bewusst nicht angeben
Wie viele Minuten pro Stunde du stehen solltest, beantworten wir nicht mit einer Zahl: In der DGUV-Information haben wir dafür keinen Wert gefunden. Auch für die Höhe der Besucherablage an einer Empfangstheke kennen wir keinen verlässlichen Richtwert. Wo eine Zahl fehlt, beschreiben die Ratgeber, was du stattdessen prüfen kannst.
Material und Raumluft im Arbeitszimmer
Die meisten Büromöbel bestehen aus beschichteten oder furnierten Holzwerkstoffen. Für emissionsarme Möbel aus Holz und Holzwerkstoffen gibt es den Blauen Engel (DE-UZ 38); das Goldene M der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel steht für geprüfte Qualität, Sicherheit und Gesundheit. Seit dem 6. August 2026 gelten laut Umweltbundesamt außerdem die EU-Vorgaben zu Formaldehyd. Ein neu eingerichtetes Arbeitszimmer lüftest du in den ersten Tagen gut.
Weitere Räume, vom Flur bis zum Kinderzimmer, findest du auf der Startseite der Wohnfibel.
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Häufige Fragen
Gilt die DGUV-Information auch für mein Homeoffice?
Sie ist für Büroarbeitsplätze in Betrieben geschrieben. Für das Arbeitszimmer zu Hause ist sie ein guter, frei lesbarer Maßstab, aber keine Vorschrift.
Wie groß sollte ein Schreibtisch sein?
Die DGUV nennt eine Arbeitsfläche ab 1600 × 800 mm als ausreichend groß. Eine Breite von 1200 mm lässt sie nur für Arbeitsplätze mit einem Bildschirm, wenig Schriftgut und ohne wechselnde Tätigkeiten zu.
Wie hoch muss ein Schreibtisch sein?
So, dass die Arbeitsfläche bei locker hängenden Oberarmen etwa in Ellenbogenhöhe liegt. Für feste Tische nennt die DGUV 740 ± 20 mm im Sitzen und 1050 ± 20 mm im Stehen.
Reicht ein Freischwinger als Bürostuhl?
Als Besucher- oder Konferenzstuhl ja. Für ganztägige Bildschirmarbeit beschreibt die DGUV einen Büroarbeitsstuhl mit verstellbarer Sitzhöhe und Sitztiefe, die ein Freischwinger meist nicht hat.
Müssen Büroschränke an der Wand befestigt werden?
Hohe Schränke und Regale ja, nach der Anleitung des Herstellers. Die DGUV nennt zusätzlich Kriterien, wann Büroschränke als standsicher gelten.